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Zählerstände ablesen und Jahresrechnung

Seit Beginn unserer Amtsperiode haben wir uns intensiv mit unseren Vereinsdokumenten befasst, die die Grundlage für unsere Vereinsarbeit bilden. Wir haben uns unsere bisherigen Abläufe angeschaut und überlegt, ob das alles so noch passend ist, bzw. auch mit den rechtlichen Grundlagen übereinstimmt. Unter anderem hatten wir auch ein Treffen mit unserer Steuerberaterin, da sich auch für Vereine die Regeln immer weiter verschärfen. Gemeinsam haben wir die Problematik erörtert, dass der übliche Abrechnungszeitraum für Versicherungen, Stromverträge und sonstige Verträge dem Kalenderjahr, also vom 01. Januar bis zum 31. Dezember, entspricht. In den letzten Jahren wurde bei uns die Jahresrechnung an die Mitglieder aber bereits im Dezember gestellt, wodurch wir intern immer Schwierigkeiten hatten, da die Zeiträume nicht übereinstimmten. Vor allem letztes Jahr konnten wir den Strompreis im Dezember noch nicht berechnen, da uns die Abrechnung von unserem Stromanbieter erst Anfang Januar übermittelt wurde. 

Wir haben daraufhin unsere Satzung und den Pachtvertrag genauer angeschaut und festgestellt, dass durch unsere Satzung das Geschäftsjahr auch ganz offiziell dem Kalenderjahr entspricht. Nur der Pachtzeitraum für die Parzellen geht vom 01. Dezember bis zum 30. November des Folgejahres.

Nach Prüfung der Sachlage haben wir uns dazu entschieden, die Jahresrechnung, wie es auch aus unserer Satzung hervorgeht, erst zum Jahresende zu stellen. Die Rechnungen sollten dann bis Mitte Januar bei euch sein und werden, wie auch die letzten Jahre, zum 01. Februar 2025 fällig. 


Stromzähler ablesen


Die ersten Pächterinnen und Pächter haben sich bereits bei uns gemeldet und sich nach den Zetteln zum Ablesen der Stromzählerstände erkundigt:Wie wir im vorherigen Abschnitt erklärt haben, werden unsere Rechnungen ab diesem Jahr einen Monat später gestellt, somit verschiebt sich auch die Frist zum Ablesen und Zusenden der Stromzählerstände um einen Monat nach hinten. 


Ihr habt dieses Jahr die Möglichkeit, uns bequem von zuhause oder direkt aus dem Garten die Zählerstände über ein Formular auf der neuen Homepage zu schicken. Wir würden uns freuen, wenn dieses Angebot angenommen wird, da es uns neben den Kosten für Papier und Druckerpatronen auch die Arbeitsabläufe vereinfacht und somit auch Zeit spart. 


Wer sich trotzdem lieber mit einem Zettel und Stift wappnet, um seinen Zähler abzulesen, findet in den nächsten Tagen am neuen Büro Formulare, die ihr bitte bis spätestens zum 20.12.2024 in unseren Briefkasten einwerft. 


Achtet beim Ablesen bitte auf das Komma. Die letzte Stelle eures Zählers ist eine Komma-Stelle und muss auch so an uns gesendet werden, sonst entstehen Fehler bei der Abrechnung. Bsp.: 133,5 kWh, nicht 1335 kWh





Wasseruhren 


Unser Wasser-Team des Vereins hat, wie in den Schaukästen und auf der Homepage angekündigt, am Samstag, den 09. November, die Wasseruhren abgelesen und ausgebaut, um diese vor Schäden durch Frost zu schützen. Vielen Dank an dieser Stelle an Adam, Erwin, Max, Stefan und Willi!


Öffnet bitte alle Wasserhähne in eurer Parzelle, um die Leitungen und Hähne vor Schäden zu schützen. Wir werden euch im Frühjahr rechtzeitig informieren, die Hähne wieder zu schließen, wenn das Wasser angestellt wird. 


Ausnahme: Rotkehlchenweg


Im Rotkehlchenweg gibt es für die Wasseruhren keine zentralen Verteilerkästen. Die Uhren liegen daher in der Parzelle und müssen durch die Pächterinnen und Pächter abgelesen und ausgebaut werden. Bitte schickt uns auch hierzu die Zählerstände zu. Auf der Homepage (den Button findet ihr weiter oben) gibt es auch ein Formular für die Wasserzähler. 

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