Häufig gestellte Fragen
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Jeden Mittwochabend von 18:00 bis 19:30 Uhr haben Sie die Möglichkeit, sich in unserem Vereinsbüro vorzustellen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bereits auf unserer Homepage über wichtige Informationen zu informieren.
In einem entspannten Gespräch möchten wir uns gegenseitig kennenlernen und herausfinden, ob Sie gut in unseren Verein passen und ob wir ähnliche Vorstellungen von der Zusammenarbeit und dem Gemeinschaftsleben haben. Außerdem besprechen wir die anfallenden Kosten für einen Schrebergarten und Ihre finanziellen Vorstellungen bezüglich einer Parzelle.
Wir würden uns freuen, wenn Sie nach dem Gespräch Mitglied in unserem Verein werden, da dies Ihr echtes Interesse an einer Mitarbeit zeigt.
Sobald Pächter:innen ihren Garten abgeben, prüfen wir in unseren Unterlagen die möglichen Kandidaten für die freiwerdende Parzelle und nehmen Kontakt mit Ihnen auf. Die Bewerberliste wird nicht zwingend in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet. Die Vergabe der Gärten sowie die neuen Zuteilungen werden durch den geschäftsführenden Vorstand entschieden.
Wenn eine Parzelle, die Ihren Wünschen entspricht, verfügbar wird, informieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch und vereinbaren einen Besichtigungstermin. Wir empfehlen Ihnen auch, unsere Sprechstunden nach einem Zeitraum von circa zwei bis drei Monaten aufzusuchen, um sich in Erinnerung zu bringen und nach dem aktuellen Stand zu fragen. Gerne sehen wir auch potenzielle Anwärter auf unseren Festen und Veranstaltungen und knüpfen erste Kontakte.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen außerhalb der angegebenen Sprechzeiten nicht möglich sind, da wir unsere Bewerber:innen persönlich kennenlernen möchten.
- 02
Bitte informieren Sie den Vorstand umgehend über Adressänderungen, neue Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Sie können uns dies entweder per E-Mail an vorstand@schrebergarten-landau.de mitteilen oder während unserer Sprechstunden persönlich vorbeikommen.
- 03
Mitglieder des Vereins haben das Recht, ihre Garten zum 30. November eines Jahres zu kündigen. Sollte die Kündigung nach diesem Datum eingehen, endet der Vertrag erst ein Jahr später, es sei denn, der Verpächter stimmt einer früheren Beendigung zu.
Die Kündigung der Gartenpacht muss bis spätestens zum 30. August schriftlich erfolgen. Hierbei ist entweder ein eingeschriebener Brief zu senden oder die Kündigung persönlich beim Vorstand der Schrebergartenanlage einzureichen.
Die genauen Regelungen hierzu finden Sie im Pachtvertrag, §10, Abschnitt 1.
Es besteht die Möglichkeit, nach der Kündigung eines Gartens weiterhin Vereinsmitglied zu bleiben oder die Mitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft umzuwandeln. Wenn Sie jedoch sowohl den Garten als auch die Mitgliedschaft kündigen möchten, müssen Sie dies in Ihrer Kündigung ausdrücklich angeben.
Die genauen Regelungen zur Beendigung der Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung, §5, Abschnitt 1 (a-e) .
