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Du hast Interesse an einem eigenen Kleingarten?

​Diese Seite soll dir einen Überblick darüber geben, wie man einen Schrebergarten in unserer Anlage pachten kann, an welche Bedingungen die Pacht geknüpft ist und was für Kosten auf dich zukommen können. â€‹

Ohne Mitgliedschaft

kein Schrebergarten

Wie der Name Schrebergartengemeinschaft bereits verrät, pachtest du bei uns nicht einfach nur einen Kleingarten und arbeitest isoliert, umgeben von hohen Hecken. Mit der Pacht einer Parzelle wirst du automatisch Teil unseres Vereinslebens und kannst von der Gemeinschaft profitieren. Gleichzeitig freuen wir uns, wenn du dich im Rahmen deiner Möglichkeiten im Verein engagierst. Ohne Mitgliedschaft ist das Pachten eines Gartens bei uns nicht möglich. Durch deine Mitgliedschaft erklärst du dich bereit, die Regeln der Schrebergartengemeinschaft zu befolgen und aktiv zu einem harmonischen Miteinander beizutragen.

 

Um einen Schrebergarten in unserer Anlage pachten zu können, ist es Voraussetzung, dass du in Landau oder den Stadtdörfern wohnst. Diese Regelung basiert auf den Vorgaben der Stadt Landau, die sicherstellt, dass die Parzellen an lokale Bewohner vergeben werden. 

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Knapp zusammengefasst: Ein Schrebergarten gehört immer zu einer Schrebergartenanlage, die einen Verein bildet. Alle Mitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Pflege der dazugehörigen Wege, Parkplätze und Vereinshäuser. Da es keine bezahlten Hausmeister gibt, übernehmen die Mitglieder diese Aufgaben in Eigenverantwortung. Auch die Vereinsverwaltung wird von Mitgliedern ehrenamtlich geführt. Nur so ist es uns möglich, die Gärten zu günstigen Preisen zu verpachten.

Wie die Pflege und Unterhaltung der Anlage umgesetzt wird, wird im Abschnitt Gemeinschaftsarbeit erklärt.

Baumfplanzungen

Kosten Mitgliedschaft

Anmelde-

gebühr

einmalig 50 €

 

Förder-

mitglied

jährlich 10 €*

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Einzel-

mitglied

jährlich 25 €*

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Familien-

mitglied

jährlich 35 €*

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* ab dem 01. Dezember 2024 5 € mehr

Gemeinschafts-
arbeit

Eine der zentralen Pflichten, die auch in unserer Satzung betont wird, ist die Verpflichtung der Mitglieder, sich aktiv an der Gemeinschaftsarbeit im Verein zu beteiligen. Nur durch das aktive Engagement und die Zusammenarbeit aller Mitglieder kann der Verein erhalten und weiterentwickelt werden. Sowohl die Pflege der Schrebergartenanlage als auch das Vereinsleben hängen entscheidend vom Einsatz der Mitglieder ab.

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In unserer Anlage sind pro Parzelle jährlich 10 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu erbringen. Diese Stunden können auf vielfältige Weise abgeleistet werden, sei es durch die Pflege der Anlage bei geplanten Arbeitseinsätzen (samstags für je 5 Stunden pro Termin), die Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Festen, handwerkliche Tätigkeiten oder die Übernahme von Verantwortung in verschiedenen Bereichen.

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Wir freuen uns besonders über eigene Ideen, wie sich Mitglieder im Verein engagieren können.​ Und ebenfalls freuen wir uns über Mitglieder, die es mit den 10 Arbeitsstunden nicht so genau nehmen und sich auch über das Mindestmaß hinaus einbringen.

Der Schrebergarten

Garten
Pflanzkästen

Leitgedanke 
zur Nutzung
der Parzelle 

Kleingärtnerische Nutzung

Der Ursprung der Kleingärten in Deutschland geht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Gemeinden stellten ärmeren Familien ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung, um sich selbst mit Obst und Gemüse versorgen zu können. Heute, viele Jahrzehnte später, sind der Grundgedanke und die Prinzipien der Schrebergärten weitestgehend gleichgeblieben. Deswegen liegen dem Pachten eines Kleingartens Regelungen zugrunde, die bei der Bewirtschaftung zu beachten sind. Nach wie vor ist die Eigenversorgung mit Obst und Gemüse durch den Anbau in der Parzelle von zentraler Bedeutung. Aufgrund dessen ist im Bundeskleingartengesetz festgelegt, dass ein Kleingarten neben Sträuchern, Staudenbeeten und Rasenflächen mindestens ein Drittel der Fläche Obst- und Gemüseanbau zu beinhalten hat. 

Die Flächenanteile sollten sich hierbei in etwa folgendermaßen zusammensetzen: 

  • Ein Drittel der Fläche für Obst- und Gemüseanbau

  • Ein Drittel der Fläche ergibt sich aus der Gartenlaube, Wegen, Terrasse, ... 

  • Ein Drittel der Fläche ergibt sich aus Zierpflanzen, wie Blumenbeeten, Rasen, Teichen, ...

Freizeitnutzung

Selbstverständlich werden Kleingärten auch immer attraktiver als Rückzugsort im Grünen. Egal ob zur Entspannung oder für die Kinder zum Spielen. Doch auch hier gibt es im Bundeskleingartengesetz Regelungen, was zugelassen ist und was nicht. So ist in unserer Anlage das Aufstellen von Pools nicht zugelassen, da hier oftmals Chlor eingesetzt wird, das beim Entlassen des Wassers im Boden und Grundwasser landet. Ebenfalls sind "Luxusgüter", wie Heizungen in Lauben und auch Satellitenschüsseln nicht zulässig. Nur so ist eine Rechtfertigung als Schrebergarten möglich. Würden diese Regularien nicht eingehalten werden, würde die Kleingartenanlage ihren Status verlieren und die Pachtgebühren lägen für eine Nutzung als Freizeitgarten deutlich höher. Was erlaubt ist und was nicht, erfährst du hier

​

Jährliche Kosten für die Parzelle

 

Pacht

0,21 €/

​

 

Strom

nach Verbrauch

(vrstl. 0,29 €/kWh)*

​

 

Wasser

nach Verbrauch

(2,34 €/m³)

 

FED 

Versicherung

optional**

​

  

Umlage der 
Toilettenkosten

anteilig nach Parzellen-größe​

 

*abhängig von der Strompreisbremse. Der tatsächliche Preis wird erst nach Rechnungsstellung durch den Versorger bekannt.

** Mehr Informationen beim Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V.

Beispiel für jährliche Kosten (Stand 2023)
 

Euros

Ablauf

der Übernahme einer Parzelle

01

Grundsätzlich pachtest du von unserem Verein einfach nur ein leeres Stück Boden. Dadurch, dass der Garten davor bereits schon verpachtet war, steht auf diesem aber möglicherweise eine Laube, Bäume und andere Pflanzen. Alles was auf diesem Stück Boden steht und wächst, ist Eigentum der Pächter:innen und muss bei einer Gartenübergabe zwischen dem alten und neuen Pächter übergeben werden.

Zusätzlich haben die meisten Parzellen einen Strom- und Wasseranschluss, der ebenfalls Eigentum der Pächter:innen ist. 

03

Auf dem Anmeldeformular unseres Vereins muss angegeben werden, wie hoch die Ablösesumme für die Übernahme eines Gartens maximal sein darf. Überlege dir, wie viel du einmalig als Ablöse für eine Parzelle zahlen möchtest, dass wir dir etwas passendes anbieten können. Einige Pächter möchten auch noch bewegliches Inventar wie Werkzeuge, Gartenpumpen, ... , die im Bewertungsgutachten nicht beachtet werden, an die Nachpächter verkaufen. Dies muss dann nochmals extra verhandelt werden. 

02

Durch den Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V. gibt es ein verpflichtendes Bewertungsgutachten, das bei der Kündigung eines Gartens durch drei ausgebildete Wertermittler erstellt wird. Daraus ergibt sich ein Betrag, was die baulichen Anlagen und Bepflanzungen auf der Parzelle wert sind. Bewegliches Inventar wird in diesem Gutachten nicht erfasst. Ebenso sind der Stromanschluss (pauschal 400€) und der Wasseranschluss (Restwert nach 4% Abschreibung pro Jahr) zusätzlich zum Gutachten an den abgebenden Pächter zu bezahlen.

04

Der Verein kontaktiert, wenn ein Garten übergabebereit ist, Mitglieder, dessen maximale Ablösesumme zum Wert der frei gewordenen Parzelle passen könnte. Diese können die Parzelle dann besichtigen und entscheiden, ob sie diese zum ermittelten Betrag des Wertgutachtens und den anderen Zahlungen ablösen möchten. Mit der Übergabe der Parzelle übergehen alle Bauten, Pflanzen und Gegenstände in das Eigentum und die Verantwortung der neuen Pächter.

Am Tag der Übergabe wird eine Ablösevereinbarung getroffen, in der der Kauf zwischen dem vorherigen und neuen Pächter durch ein Vorstandsmitglied dokumentiert wird. Anschließend wird der Pachtvertrag mit dem Verein getroffen.

Ist ein Kleingarten in einer Schreber-gartengemeinschaft etwas für mich?

Die Vorstellungen eines eigenen Stück Gartens, den man bewirtschaften und gestalten kann, stellt sich doch fast jeder toll vor. Doch einige bedenken in ihrer Entscheidung nicht, dass es auch einige Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt und man sich auch an Regelungen halten muss. 

Du solltest dir vorher also gut überlegen, ob du folgende Fragen ehrlich mit ja beantworten kannst. Ansonsten stellt sich ein Kleingarten in einer Gemeinschaftsanlage nach einigen Monaten als falsche Entscheidung heraus und bringt Ärgernis mit sich:

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  1. Reicht meine Zeit aus, einen Garten ausreichend zu bewirtschaften? (In der Saison zwischen 5-7 Stunden pro Woche)

  2. Habe ich Unterstützung bei der Arbeit? Vor allem wenn ich krank sein sollte oder über eine längere Zeit verhindert bin?

  3. Möchte ich meinen Garten "kleingärtnerisch nutzen" und mich an die verpflichtende Gartenordnung halten? Zu der Gartenordnung gehören beispielsweise Grenzabstände zum Nachbarn, die Höhe der Hecken und auch, welche Pflanzen nicht in einer Parzelle angebaut werden dürfen. Die vollständige Gartenordnung findest du hier. 

  4. Ich bin mir bewusst darüber, dass die Parzelle ein Teil der Kleingartengemeinschaft ist und ich mich daher an Weisungen der Vorstandschaft zu halten habe und größere Vorhaben absprechen muss.

  5. Bin ich neben meiner Gartenarbeit bereit, im Vereinsleben mitzuarbeiten? Gemeint ist hiermit der oben bereits erklärte Arbeitseinsatz. 

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Wenn du dir unter diesen Bedingungen vorstellen kannst, einen Garten zu bewirtschaften freuen wir uns, wenn du dich in der Sprechstunde vorstellen kommst. 

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