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  • Wie bewerbe ich mich um einen Garten?
    Jeden Mittwochabend von 18:00 bis 19:30 Uhr haben Sie die Möglichkeit, sich in unserem Vereinsbüro vorzustellen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bereits auf unserer Homepage über wichtige Informationen zu informieren. In einem entspannten Gespräch möchten wir uns gegenseitig kennenlernen und herausfinden, ob Sie gut in unseren Verein passen und ob wir ähnliche Vorstellungen von der Zusammenarbeit und dem Gemeinschaftsleben haben. Außerdem besprechen wir die anfallenden Kosten für einen Schrebergarten und Ihre finanziellen Vorstellungen bezüglich einer Parzelle. Wir würden uns freuen, wenn Sie nach dem Gespräch Mitglied in unserem Verein werden, da dies Ihr echtes Interesse an einer Mitarbeit zeigt. Sobald Pächter:innen ihren Garten abgeben, prüfen wir in unseren Unterlagen die möglichen Kandidaten für die freiwerdende Parzelle und nehmen Kontakt mit Ihnen auf. Die Bewerberliste wird nicht zwingend in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet. Die Vergabe der Gärten sowie die neuen Zuteilungen werden durch den geschäftsführenden Vorstand entschieden. Wenn eine Parzelle, die Ihren Wünschen entspricht, verfügbar wird, informieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch und vereinbaren einen Besichtigungstermin. Wir empfehlen Ihnen auch, unsere Sprechstunden nach einem Zeitraum von circa zwei bis drei Monaten aufzusuchen, um sich in Erinnerung zu bringen und nach dem aktuellen Stand zu fragen. Gerne sehen wir auch potenzielle Anwärter auf unseren Festen und Veranstaltungen und knüpfen erste Kontakte. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen außerhalb der angegebenen Sprechzeiten nicht möglich sind, da wir unsere Bewerber:innen persönlich kennenlernen möchten.
  • Ich bin umgezogen. Was sollte ich tun?
    Bitte informieren Sie den Vorstand umgehend über Adressänderungen, neue Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Sie können uns dies entweder per E-Mail an vorstand@schrebergarten-landau.de mitteilen oder während unserer Sprechstunden persönlich vorbeikommen.
  • Wie ist die Kündigungsfrist für meinen Garten?
    Mitglieder des Vereins haben das Recht, ihre Garten zum 30. November eines Jahres zu kündigen. Sollte die Kündigung nach diesem Datum eingehen, endet der Vertrag erst ein Jahr später, es sei denn, der Verpächter stimmt einer früheren Beendigung zu. Die Kündigung der Gartenpacht muss bis spätestens zum 30. August schriftlich erfolgen. Hierbei ist entweder ein eingeschriebener Brief zu senden oder die Kündigung persönlich beim Vorstand der Schrebergartenanlage einzureichen. Die genauen Regelungen hierzu finden Sie im Pachtvertrag, §10, Abschnitt 1. Es besteht die Möglichkeit, nach der Kündigung eines Gartens weiterhin Vereinsmitglied zu bleiben oder die Mitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft umzuwandeln. Wenn Sie jedoch sowohl den Garten als auch die Mitgliedschaft kündigen möchten, müssen Sie dies in Ihrer Kündigung ausdrücklich angeben. Die genauen Regelungen zur Beendigung der Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung, §5, Abschnitt 1 (a-e) .
  • Welche Ruhezeiten in der Anlage muss ich beachten?
    Die Nutzung von Gartengeräten mit Verbrennungsmotoren, Rasenmähern sowie anderen lautstarken Geräten und Werkzeugen ist werktags nur von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr erlaubt. In der Sommerzeit ist die Nutzung oben genannter Gartengeräte, samstags ab 13 Uhr untersagt. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz dieser Geräte ganztägig untersagt. Zusätzlich dürfen Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler an Werktagen nicht zwischen 7:00 und 9:00 Uhr sowie von 17:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Geräte und Maschinen zur Beseitigung von Schnee und Eis können hingegen ohne zeitliche Einschränkung verwendet werden, sofern die Witterungslage dies erfordert.
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Heckenschnitt?
    Die Außenhecken sowie die Hecken zwischen den Parzellen oder in Ihrem eigenen Schrebergarten sollten regelmäßig geschnitten werden. Der ideale Zeitpunkt dafür ist ab Oktober, wenn die Vögel ihre Brutstätten verlassen haben. Bitte achten Sie beim Heckenschnitt, vor allem bei der Verwendung von elektrischen Heckenscheren, darauf, dass keine Tiere gefährdet werden, die sich möglicherweise in den Hecken aufhalten. Besonders Igel suchen gerne Schutz in den dichten Zweigen. Eine kurze Sichtkontrolle vor dem Schneiden hilft, um sicherzustellen, dass alle Tiere in Sicherheit sind. Die Höhe der Hecken ist in der Gartenordnung festgelegt, und es ist wichtig, dass Sie sich daran halten, da der Zustand der Hecken Teil Ihres Pachtvertrages ist. Eine gepflegte Hecke trägt nicht nur zur Schönheit unserer Anlage bei, sondern fördert auch das gute nachbarschaftliche Miteinander. Denken Sie bitte daran, dass der Schnitt von Hecken und Sträuchern in der Zeit vom 1. April bis 30. September verboten ist. Nur aus Verkehrssicherheitsgründen dürfen in dieser Zeit die einjährigen Triebe zurückgeschnitten werden. Bepflanzungen entlang der Zäune und zwischen den Parzellen sollten die genehmigte Zaunhöhe von 100 cm nicht wesentlich überschreiten, ausgenommen sind einzeln stehende Solitärpflanzen. Entlang des Hauptwegs der Anlage, dem Drosselweg, kann nach Absprache mit dem Vorstand aus Sichtschutzgründen eine andere Heckenhöhe geduldet werden.
  • Wo kann ich parken?
    Das Parken innerhalb der Schrebergartenanlage ist grundsätzlich untersagt. Diese Regelung dient auch dem Schutz der Kinder in der Anlage sowie zur Freihaltung der Rettungswege. Für den Zugang zu den Toren, beispielsweise zum Transport schwerer Gegenstände, können Sie im Vereinsbüro kurzfristig einen Schlüssel erhalten. Der Weg zu Ihrer Parzelle sollte in der Regel zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Bitte berücksichtigen Sie bei der Pachtung einer Parzelle, ob Sie langfristig Materialien wie zum Beispiel einen Sack Erde oder eine Wasserkiste ohne direkte Zufahrt zur Anlage in Ihren Garten transportieren können.
  • Darf man eine Toilette auf der Parzelle haben?
    Das Ausbringen von menschlichen Fäkalien ist verboten. In den Gärten sind lediglich Camping - WC zugelassen, die an der Entleerungsstelle am Gemeinschaftshaus zu entleeren sind. Die Benutzung der Toilettenanlage ist Pflicht. Kinder unter 12 Jahre dürfen die Toilettenanlage nur in Begleitung Erwachsener aufsuchen.
  • Darf man Kleintiere halten?
    Das Halten von Hühnern, Tauben sowie anderen Tieren wie Hunde, Katzen, Hasen, Kaninchen, Gänse und Enten ist innerhalb der Gartenanlage nicht gestattet.
  • Darf ich meinen Hund mit in den Garten nehmen?
    Das Mitbringen von Hunden ist erlaubt, sofern sichergestellt ist, dass sie sich ruhig verhalten und andere Gartenpächter nicht gestört werden. Hunde müssen stets an der Leine geführt werden. Verunreinigungen durch Hunde sind umgehend vom Halter zu beseitigen. Tierhalter haften für jegliche Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden.
  • Was sind die laufenden Kosten für einen Garten in der Schrebergartengemeinschaft Landau in der Pfalz e.V.?
    Das ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Verpflichtend für alle Pächterinnen und Pächter einer Parzelle ist die Pacht für diese. Ebenfalls verpflichtend ist die Umlage der Kosten für die Toilettenanlage. Alle weiteren Kosten sind freiwillige Kosten. Wasser, Strom und die Versicherung der Laube sind freiwillige Positionen. Es gibt noch die Möglichkeit, dass große Anschaffungen oder Reparaturen auf die Mitglieder umgelegt werden. Diese Sonderumlage muss in der Mitgliederversammlung beschlossen werden. In den letzten Jahren kam dies nur einmalig mit ca. 36€ für die Anschaffung neuer Wasseruhren vor. Verpflichtend: - Pacht - Umlage der Toilettenkosten - Sonderumlage (wenn diese beschlossen wird) Freiwillig: - Wasserverbrauch - Stromverbrauch - Versicherung der Laube
  • Wie hoch ist die Pacht?
    Die Pacht ist abhängig von der Größe der Parzelle. Der Pachtzins beträgt aktuell 0,21 €/ m² pro Jahr und wird durch die Verpächterin, Stadt Landau, festgelegt. Für eine Parzelle mit 220 m² wären dies 46,20 €. Dieser Beitrag wird im Voraus abgerechnet, bedeutet immer für das kommende Vereinsjahr.
  • Wie groß darf eine Gartenlaube sein?
    Das Bundeskleingartengesetz gibt vor, dass Lauben eine maximale Grundfläche von 24 m² haben dürfen.
  • Darf man mehrere Bauten auf einer Parzelle haben?
    Nein. Im Bundeskleingartengesetz ist beschrieben, dass auf einer Parzelle ausschließlich eine Bebauungen stehen darf. Zu Bebauungen zählen ebenfalls Werkzeugschuppen oder fest überdachte Unterstände.
  • Wie gehe ich vor, wenn ich eine neue Laube bauen möchte?
    Der Bau einer Laube unterliegt verschiedenen Regularien, die eingehalten müssen. Wird eine Laube ohne Absprachen und Genehmigungen gebaut, muss diese wieder abgerissen werden. Der Bau darf nur nach der Genehmigung aller Ämter erfolgen. In erster Linie muss das Vorhaben mit dem Vorstand abgesprochen werden. Das erfolgt am besten persönlich in der Sprechstunde. Nach einer Absprache und Genehmigung durch den Vorstand beginnt die Suche nach einer geeigneten Gartenlaube oder der Planung, falls diese selbst gebaut werden soll. Der Grundriss und die Baupläne müssen im Bauamt Landau vorgelegt und von diesem genehmigt werden. Welche Auflagen eine Lage erfüllen muss, erfährst du ebenfalls hier in den FAQs. Wenn das Baumamt die Laube genehmigt hat, muss diese ebenfalls von der Hochwasserbehörde Neustadt genehmigt werden. Unsere Kleingartenanlage ist als Hochwassergebiet ausgezeichnet und unterliegt daher zusätzlichen Auflagen.
  • Wo kann ich meinen Müll entsorgen?
    Wir empfehlen, alle Abfälle, die nicht pflanzlich sind, vom Pächter mit nach Hause zu nehmen und dort im Hausmüll zu entsorgen. Sollte dennoch Müll anfallen, nutzen Sie die Sammelstelle "Am Lohgraben" verantwortungsbewusst. Ab Dienstagabend, 19:00 Uhr, dürfen städtische Abfallsäcke (Restmüll- und Grünabfallsäcke) an der Sammelstelle abgelegt werden. Eine frühere Entsorgung ist nicht erlaubt.
  • Darf ich in meinem Garten kompostieren?
    Gesunde Pflanzenabfälle und kompostierfähiges Material wie Obstreste können direkt im Kleingarten kompostiert werden und müssen nicht zur Abfuhr gegeben werden. Die Kompostierung von Fleischresten usw. muss unterbleiben.
  • Wie entsorge ich kranke Pflanzenabfälle richtig?
    Kranke Pflanzenabfälle dürfen nicht in der Kleingartenanlage entsorgt werden. Diese müssen von Ihnen mit nach Hause genommen und dort ordnungsgemäß über den Hausmüll entsorgt werden, um die Verbreitung von Krankheiten in der Anlage zu verhindern.
  • Darf man Gartenabfälle verbrennen?
    Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten.
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