
Alles hat ein Ende...
Manchmal kommt der Moment, an dem du dich von deinem geliebten Garten trennen möchtest oder musst. Die Gründe können ganz unterschiedlich sein: vielleicht steht ein Umzug an, es fehlt an Zeit für die Pflege oder gesundheitliche Gründe machen die Arbeit schwer. Leicht ist dieser Schritt selten – schließlich steckt viel Herzblut und Erinnerung in deinem Garten.
Hier findest du alle wichtigen Informationen, damit du deine Kündigung unkompliziert und fristgerecht erledigen und die Parzelle gut vorbereitet übergeben kannst.
Keine eigene Weitergabe
Du darfst den Garten nicht selbst an jemand anderen übergeben oder verkaufen, das macht ausschließlich der Verein. Dies dient dazu, dass die Übergaben fair ablaufen und auch die Preise nicht selbst bestimmt werden können. Schrebergärten sollen nämlich sozialverträglich sein und daher die Kosten fair gehalten werden.
Parzelle kündigen
Durch den Pachtvertrag liegt eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Verein und den Pächter:innen vor, die entsprechend förmlich gekündigt werden muss. Das Beenden des Pachtverhältnisses ist offiziell nur zum Ende des Pachtjahres möglich. Das Pachtjahr beginnt am 01. Dezember des einen Jahres und endet zum 30. November des folgenden Jahres. Laut Pachtvertrag hat die Kündigung 3 Monate vor Ende des Pachtjahres schriftlich beim Vorstand eingereicht zu werden – Kündigungsfrist ist somit immer spätestens der 30. August.
Sofern durch die Pächter:innen gewünscht, kann ein früheres Pachtverhältnis durch den Vorstand genehmigt werden. Der Vorstand muss einer vorzeitigen Beendigung jedoch nicht zustimmen.
Solltet ihr auch eure Mitgliedschaft im Verein kündigen, müsst ihr dies separat tun. Die Mitgliedschaft und der Pachtvertrag haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen und müssen somit auch beide gekündigt werden. Falls ihr weiterhin Mitglied bleiben möchtet, kündigt ihr einfach nur eure Parzelle. Falls ihr eure Mitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft ändern möchtet, weist uns in der Kündigung mit darauf hin.
Wenn du als Pächter deinen Kleingartenvertrag kündigst, wird vor der Übergabe ein Bewertungsgutachten erstellt, um den Wert der Parzelle zu ermitteln:
Wenn du den Garten gekündigt hast, wird durch 3 ausgebildete Wertermittler ein Bewertungsgutachten des Gartens erstellt. Dazu wird ein gemeinsamer Termin vereinbart, um das Gutachten zu erstellen. Bei dem Gutachten werden alle Pflanzen und baulichen Anlagen angeschaut und bewertet, die der kleingärtnerischen Nutzung dienen. Was und wie bewertet wird, wird durch die Wertermittlungsrichtlinien unseres Landesverbandes festgelegt. Am Ende ergibt sich ein Wert, was die Pflanzen und baulichen Anlagen auf der Parzelle wert sind. Für das Gutachten muss der abgebende Pächter eine Aufwandsentschädigung von 96 € bezahlen.
Wie sich das Gutachten zusammensetzt ist in den Wertermittlungsrichtlinien auf der Seite unseres Landesverbandes nachzulesen.

Ablösesumme für die Parzelle:
Der Wert einer Parzelle ergibt sich daher aus folgenden Positionen
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Ermittelter Wert des Bewertungsgutachtens
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abzüglich eventueller Kosten für Mängelbeseitigungen
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400 € für einen ordnungsgemäßen Stromanschluss
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Restwert des Wasseranschlusses (meist ca. 120-150 €)
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evtl. vereinbarter Preis für das bewegliche Inventar
Übergabe der Parzelle
Wurden die Mängel beseitigt oder ein anderes Vorgehen mit den Mängeln besprochen, kann die Parzelle übergeben werden. Der Vorstand kontaktiert mögliche Nachpächter:innen. Es wird ein Termin vereinbart, an dem sich diese die Parzelle anschauen können.
Bei der Besichtigung kann auch verhandelt werden, ob Gegenstände, wie Werkzeuge oder Gartenmöbel durch die neuen Pächter übernommen werden. Wenn diese nicht übernommen werden, müssen die Gegenstände bis zur Übergabe entfernt werden.
Wenn sich die Parteien einigen können, wird ein Termin für die Übergabe der Parzelle vereinbart. Am Tag der Übergabe wird eine Ablösevereinbarung getroffen, in der der Kauf zwischen dem vorherigen und neuen Pächter durch ein Vorstandsmitglied dokumentiert wird. Alles auf der Parzelle Befindliche geht mit Unterschreiben in den Besitz der Nachpächter über.
Wichtig: Wenn kein neuer Pächter innerhalb eines Jahres gefunden wird, verlierst du den Anspruch auf Entschädigung. Du hast dann nur noch drei Monate Zeit, um deine Sachen aus dem Garten zu holen.



