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Ablesung der Zählerstände
Wie in jedem Jahr brauchen wir die Zählerstände der Stromzähler, um den Verbrauch für die Jahresrechnung zu berechnen. Von den Pächterinnen und Pächtern des Rotkehlchenwegs brauchen wir zusätzlich auch den Zählerstand der Wasseruhren, da es für die Gärten keine zentralen Wasserkästen gibt und diese auf der Parzelle verbaut sind.
Der Abrechnungszeitraum endet am 31. Dezember 2024. Reicht uns bitte bis zum 20. Dezember 2024 die Zählerstände ein, um noch etwas Zeit für die Bearbeitung zu haben. Wenn uns bis zu dem Zeitpunkt kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch für die Rechnungsstellung geschätzt.
Stromzählerstand
Wasserzählerstand
Nur für die Gärten im Rotkehlchenweg
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